Grafik: Welle - Dekoration

Gemeinde

St.Marein-Feistritz

Veranstaltungsgesetz 2012

Der Stmk. Landtag hat am 03.07.2012 ein neues Veranstaltungsgesetz beschlossen. Dieses Gesetz ist mit 02.11.2012 in Kraft getreten.

Klein-Veranstaltung:

 Eine kleine Veranstaltung besteht darin wenn

  • Die Veranstaltungszeit zwischen 08 und 23 Uhr liegt
  • Die Veranstaltungsdauer nicht mehr als 3 Tage dauert
  • Nicht mehr als 300 Teilnehmer erwartet werden oder an einem Tag nicht mehr als 300 Personen teilnehmen.

Jede Veranstaltung ist melde- bzw. anzeigepflichtig.

Werden unter 1000 Teilnehmer erwartet, so ist die Veranstaltung der Gemeinde zu melden bzw. anzuzeigen, über 1000 Teilnehmer ist die Bezirkshauptmannschaft zuständig.

Meldepflichtige Veranstaltung

Eine Veranstaltung ist nur meldepflichtig, wenn sie in einer bewilligten Veranstaltungsstätte (z.B. Mehrzwecksaal der VS St. Marein) mit den bewilligten Veranstaltungsarten stattfindet (oder wenn sie unter eine Kleinveranstaltung fällt).

Der Veranstalter hat die Veranstaltung spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung der zuständigen Behörde schriftlich zu melden.

Anzeigepflichtige Veranstaltung

Eine Veranstaltung ist anzeigepflichtig, wenn sie in einer nicht-bewilligten Veranstaltungsstätte bzw. in einer bewilligten Veranstaltungsstätte, aber die Veranstaltung nicht in die bewilligte Veranstaltungsart hineinfällt, stattfindet.

Der Veranstalter hat die Veranstaltung spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich anzuzeigen.