Am Grünschnittplatz wurden erneut unzulässige Abfälle abgelagert. Die Entsorgung von Kunststoffteilen, Eimern, Gewebe- und Vliesmaterialien, Wurzelballen mit Erde sowie sonstigem Restmüll ist dort ausdrücklich nicht zulässig und stellt eine Fehlentsorgung dar.
Der Grünschnittplatz dient ausschließlich der Entsorgung von pflanzlichen Gartenabfällen wie Rasenschnitt, Laub, Strauch- und Heckenschnitt sowie Ästen. Die Ablagerung von Restmüll, Kunststoffen, Folien, Geweben, Behältern oder anderen nicht kompostierbaren Materialien ist unzulässig.
Durch derartige Fehlablagerungen wird die ordnungsgemäße Verwertung des Grünschnitts erheblich beeinträchtigt und es entstehen zusätzliche Kosten für die Sortierung und Entsorgung.
Wir weisen daher nachdrücklich darauf hin, dass ausschließlich die dafür vorgesehenen Materialien am Grünschnittplatz abgegeben werden dürfen. Zuwiderhandlungen werden nicht toleriert und können gegebenenfalls zur Anzeige gebracht werden.
Bitte tragen Sie durch verantwortungsbewusstes Handeln dazu bei, den Grünschnittplatz sauber und ordnungsgemäß nutzbar zu halten.




