FAHRVERBOT FÜR MOTOCROSS-MOTORRÄDER AUF GEH- UND RADWEGEN

Veröffentlicht am: 29.07.2025

Die Gemeinde weist darauf hin, dass laut der Straßenverkehrsordnung (StVO), Geh- und Radwege ausschließlich für Fußgänger bzw. Radfahrer bestimmt sind. Das Befahren dieser Wege mit Motocross-Motorrädern oder anderen motorisierten Geländefahrzeugen ist nicht gestattet, gefährdet die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer und kann zur Anzeige gebracht werden.

 

Mit der Bitte um Kenntnisnahme