Grafik: Welle - Dekoration

Gemeinde

St.Marein-Feistritz

WASSERVERBRAUCHSGEBÜHREN

EUR 1,70  bis 150 m³ (inkl. MWSt)
EUR 0,85  ab 151 m³ (inkl. MWSt)
EUR 0,42  ab 501 m³ (inkl. MWst)


WASSERANSCHLUSSBEITRAG

Wasseranschlussgebühr - Einheitssatz je m² (excl. MWSt): EUR 9,25
Die Wassergebührenverordnung finden Sie hier!


KANALBENÜTZUNGSGEBÜHREN

EUR 16,15 je Person pro Monat (inkl. MwSt); EUR 32,29 Gewerbetarif pro Monat (inkl. MwSt); Tankstellentarif EUR 403,33 pro Monat (inkl. MwSt).
Die Kanalgebühren werden in St. Marein-Feistritz nach Personen eingehoben.
Es gibt ab der 4. Person im Haushalt einen 50 %-igen Nachlass.

Kundmachung der Verrechnungssätze 2023 betreffend der Kanalbenützungsgebühren


KANALANSCHLUSSBEITRAG

EUR 19,42 je m² Bruttogeschossfläche (inkl. 10% MWSt)
Je Quadratmeter Bruttogeschossfläche wird der festgesetzte Betrag multipliziert.
Die Kanalabgabeordnung finden Sie hier!


MÜLLABFUHRGEBÜHREN

feste Gebühr/Jahr EUR 93,68 (inkl. 10% MwSt.)
variable Gebühr 80 lt. Tonne/Jahr EUR 63,26 (inkl. 10% MwSt.)

Die Abfuhrordnung der Gemeinde St. Marein-Feistritz finden Sie hier.


HUNDEABGABE

EUR 60,00  Hundeabgabe mit den erforderlichen Nachweisen. Bei Nichtbeibringung ist der doppelte Betrag zu entrichten.

Informieren Sie sich auch über die Hundeabgabeverordnung

Formulare:


GRUNDSTEUER A

Für landwirtschaftliche Flächen wird ein vom Finanzamt festgelegter Messbetrag mit dem Hebesatz multipliziert.


GRUNDSTEUER B

Für alle Bauflächen, die nicht landwirtschaftlich genutzt werden, wird der Messbetrag (festgestellt durch das Finanzamt) vermehrt um den Hebesatz, eingehoben.