Grafik: Welle - Dekoration

Gemeinde

St.Marein-Feistritz

FÖRDERUNGEN


DIREKTFÖRDERUNGEN!

Solaranlagenförderungen, Photovoltaikanlagen, Biomasseanlagenförderungen
Bei Biomasse und Solaranlagen können Landes- und Bundesförderungen kombiniert werden. Landesförderungen gibt es für Private für Biomasse, Solar, Photovoltaik, PV-Speicher und Wärmepumpen-Kombisysteme und Sanierung.
Info: www.eao.st
Bundesförderungen: www.klimafonds.gv.at/foerderungen/aktuelle-foerderungen/


FÖRDERUNG: HEIZUNG, SOLARANLAGE, ALARMANLAGE

Die Errichtung einer Zentralheizung in Form einer Hackschnitzel- u. Pelletsheizungen, sowie Biomasse-Fernwärme in Einfamilienhäuser werden mit EUR 400,00 pro Zentralheizungsanlage gefördert. Ebenso wird die Errichtung einer Solaranlage mit EUR 400,00 pro Anlage gefördert. Förderungen von Alarmanlagen, Sicherheitstüren-, fenstern und Videoüberwachungsanlagen werden mit 10% des Rechnungsbetrages (max. EUR 300,00) pro Objekt gefördert.

Bitte beachten Sie hier, dass diese Errichtungen laut Stmk. Baugesetz meldepflichtig bzw. bewilligungspflichtig sind - erkundigen Sie sich hierzu vorab bei den zuständigen MitarbeiterIn am Gemeindeamt.

Die Förderung wird seitens der Gemeinde nur dann ausbezahlt, wenn die Anlagen ordnungsgemäß durch ein konzessioniertes Unternehmen errichtet wurden!

Das Formular zum Ansuchen um Gemeindeförderung finden Sie hier!


FÖRDERUNG: PHOTOVOLTAIKANLAGE

Die Neuerrichtung bzw. Erweiterung einer Photovoltaikanlage wird unter bestimmten Voraussetzungen und Vorlagen mit EUR 400,- pro Anlage gefördert. Die Förderung bei einer Erweiterung wird erst dann ausbezahlt, wenn die Förderung der Neuerrichtung mind. 5 Jahre zurückliegt.
Die genauen Voraussetzungen bzw. die Vorlagen damit die Förderung ausbezahlt wird, erhalten Sie im Antragsformular.

Das Antragsformular zur Förderung einer Photovoltaikanlage finden Sie hier!


FÖRDERUNG: SCHIKURS/SCHULLANDWOCHEN, PENDLERINNEN, FAHRSICHERHEIT

Die Teilnahme an Schikurs und Schullandwochen über mehrere Tage unterstützt die Gemeinde St. Marein-Feistritz mit jeweils EUR 20,00.
Die Gemeinde St. Marein-Feistritz gewährt eine PendlerInnenförderung in derselben Höhe wie sie das Land Steiermark gewährt.
Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung vom 07.02.2017 beschlossen, dass ein Fahrsicherheitstraining im Zuge der Mehrphasenausbildung zur Erlangung des Führerscheines, das seit dem 01.01.2017 im Murtal besucht wurde, mit EUR 75,00 gefördert wird. Die Förderung wird bis auf Weiteres gewährt!
Das Formular zum Ansuchen um Gemeindeförderung finden Sie hier!


KINDERFÖRDERUNG

Die Gemeinde St. Marein-Feistritz freut sich über die neuen Erdenbürger in St. Marein-Feistritz und gewährt ihnen einen Zuschuss von EUR 100,00.


MUSIKSCHULFÖRDERUNG

Die Gemeinde St. Marein-Feistritz gewährt für jene Musikschüler, die nicht ordentliche Musikschüler sind, einen Zuschuss von EUR 4,00 je Unterrichtsstunde.


MOBILITÄTSZUSCHUSS AN STUDIERENDE

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 29. März 2021 beschlossen, den Studierenden einen Mobilitätszuschuss in der Höhe von EUR 100,00 zu gewähren oder die Kosten des TOP-Tickets rückzuerstatten!
Die Richtlinie und das  Antragsformular finden Sie hier.