Einheitssatz je m² EUR 9,25 (exkl. USt.)
Die Kanalgebühren werden nach der im Haushalt gemeldeten Personen eingehoben. Auch Nebenwohnsitze werden hier mitgerechnet. Ab der 4. im Haushalt lebenden Person wird ab dieser nur mehr die Hälfte verrechnet. Die nachfolgenden Tarife werden pro Monat verrechnet.
Je m² Bruttogeschossfläche wird der festgesetzte Betrag von EUR 17,66 (exkl. USt.) multipliziert.
Das Halten eines über drei Monate alten Hundes im Gemeindegebiet unterliegt einer Hundeabgabe. Bei der Anmeldung eines Hundes müssen die erforderlichen Nachweise vorgelegt werden - die Hundeabgabe beträgt pro Jahr EUR 60, -. Bei einer Nichtanmeldung sowie bei fehlerhaften Einbringen der Unterlagen wird die doppelte Abgabe vorgeschrieben.
Für landwirtschaftliche Flächen wird ein vom Finanzamt festgelegter Messbetrag mit dem Hebesatz multipliziert.
Für alle Bauflächen, die nicht landwirtschaftlich genutzt werden, wird der Messbetrag (festgestellt durch das Finanzamt) vermehrt um den Hebesatz, eingehoben