WASSERVERBRAUCHSGEBÜHREN
EUR 1,70 bis 150 m³ (inkl. MWSt)
EUR 0,85 ab 151 m³ (inkl. MWSt)
EUR 0,42 ab 501 m³ (inkl. MWst)
WASSERANSCHLUSSBEITRAG
Wasseranschlussgebühr - Einheitssatz je m² (excl. MWSt): EUR 9,25
Die Wassergebührenverordnung finden Sie hier!
KANALBENÜTZUNGSGEBÜHREN
EUR 16,15 je Person pro Monat (inkl. MwSt); EUR 32,29 Gewerbetarif pro Monat (inkl. MwSt); Tankstellentarif EUR 403,33 pro Monat (inkl. MwSt).
Die Kanalgebühren werden in St. Marein-Feistritz nach Personen eingehoben.
Es gibt ab der 4. Person im Haushalt einen 50 %-igen Nachlass.
Kundmachung der Verrechnungssätze 2023 betreffend der Kanalbenützungsgebühren
KANALANSCHLUSSBEITRAG
EUR 19,42 je m² Bruttogeschossfläche (inkl. 10% MWSt)
Je Quadratmeter Bruttogeschossfläche wird der festgesetzte Betrag multipliziert.
Die Kanalabgabeordnung finden Sie hier!
MÜLLABFUHRGEBÜHREN
feste Gebühr/Jahr EUR 93,68 (inkl. 10% MwSt.)
variable Gebühr 80 lt. Tonne/Jahr EUR 63,26 (inkl. 10% MwSt.)
Die Abfuhrordnung der Gemeinde St. Marein-Feistritz finden Sie hier.
HUNDEABGABE
EUR 60,00 Hundeabgabe mit den erforderlichen Nachweisen. Bei Nichtbeibringung ist der doppelte Betrag zu entrichten.
Informieren Sie sich auch über die Hundeabgabeverordnung
Formulare:
GRUNDSTEUER A
Für landwirtschaftliche Flächen wird ein vom Finanzamt festgelegter Messbetrag mit dem Hebesatz multipliziert.
GRUNDSTEUER B
Für alle Bauflächen, die nicht landwirtschaftlich genutzt werden, wird der Messbetrag (festgestellt durch das Finanzamt) vermehrt um den Hebesatz, eingehoben.